Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 626,52 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 104,42 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das klagende Bundesland enteignete mit Bescheid vom 23. April 2004 der Beklagten gehörende Grundflächen und setzte die Höhe des Entschädigungsbetrags mit 83.426,59 EUR fest. Gegen die Höhe dieses Entschädigungsbetrags riefen beide Parteien das Gericht an. Bereits 2001 hatte das …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, mit der sie ihren Anspruch auf Rückerstattung der Fruktifikatszinsen weiter verfolgt, ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. Im Revisionsverfahren ist nur mehr strittig, ob die während der Hinterlegung des Entschädigungsbetrags durch fruchtbri…