Spruch Im Verfahren AZ 22 U 16/08w des Bezirksgerichts Favoriten verletzen 1./ die Fortsetzung des Strafverfahrens (in Form der Durchführung der Hauptverhandlung und der Urteilsfällung) am 1. Oktober 2008 ohne vorangegangene Fassung eines Fortsetzungsbeschlusses § 205 Abs 2, § 209 Abs 3 StPO iVm § 199 StP…
Text Gründe: [1] Im Verfahren AZ 22 U 16/08w des Bezirksgerichts Favoriten legte die Staatsanwaltschaft Wien * C* mit Strafantrag vom 7. Februar 2008 (ON 5) zwei als Vergehen des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB beurteilte Taten zur Last. [2] In der Hauptverhandlung am 9. April 2008, in der sich der A…
Rechtliche Beurteilung [8] Wie die Generalprokuratur in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt, stehen mehrere Vorgänge in diesem Verfahren mit dem Gesetz nicht in Einklang: [9] Voranzustellen ist, dass für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht die Bestimmungen über das Verfahren…