Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Kläger ist eingeantworteter Erbe nach seiner am 23. 1. 2015 verstorbenen Mutter. Mit der beim Bezirksgericht St. Pölten eingebrachten Klage begehrt er die Feststellung, dass ein zwischen seiner Mutter und den Beklagten abgeschlossener Kaufvertrag über eine Liegenschaft unwirksam ist,…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 30 JN hat, wenn ein Gericht aus einem der im § 19 JN vorgesehenen Gründe an der Ausübung der Gerichtsbarkeit gehindert ist, das im Instanzenzuge übergeordnete Gericht ein anderes Gericht gleiche…