Spruch I. Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. II. Der Antrag, der außerordentlichen Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird zurückgewiesen. III. Die in der außerordentlichen Revision erklärte Streitverkündung wi…
Text Begründung: [1] Die Vorinstanzen wiesen die auf Schadenersatz sowie Feststellung der Haftung des Beklagten für noch nicht bestimmbare Schäden gerichteten Klagebegehren ab. Der Kläger sei nach seinem eigenen Vorbringen spätestens am 1. Dezember 2017 in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände gewesen u…
Rechtliche Beurteilung [2] I. Die dagegen vom Kläger erhobene außerordentliche Revision zeigt keine Rechtsfrage von der in § 502 Abs 1 ZPO geforderten Qualität auf. [3] 1.1 Nach ständiger Rechtsprechung unterbrechen gerichtliche Schritte, die die Geltendmachung eines Rechts bloß vorbereiten, die Verjährung nicht, wesh…