Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit der am 25. 6. 2015 beim Bezirksgericht Leibnitz eingebrachten und mit Beschluss vom 23. 10. 2015 an das Bezirksgericht Dornbirn überwiesenen Mahnklage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Zahlung von 6.561,85 EUR als „Werklohn/Honorar“ gemäß einer Rechnung vom 14. 11. 2014 zu verpf…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1 Die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft („ne bis in idem“) verhindert eine neuerliche Entscheidung über die bereits entschiedene Hauptfrage. So wie die Streitanhängigkeit verwehrt au…