Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.253,88 EUR (darin enthalten 208,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der bei der Klägerin unfallversicherte P***** L***** (in der Folge „Verletzter“) wurde bei einem Verkehrsunfall am 1. 10. 1982, den W***** S***** als Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs verschuldet hatte, verletzt. Der Verletzte ist aufgr…
Rechtliche Beurteilung Hierzu wurde erwogen: 1. Mängelrüge Das Erstgericht hat im Rahmen der rechtlichen Beurteilung die dislozierte Feststellung getroffen, die Verjährungsverzichtserklärung der Beklagten vom 31. 7. 1984 sollte nach dem Willen der Beklagten die Wirkung eines Feststellungsurteils haben. Diese Feststellung …