Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird im Umfang der abweisenden Entscheidung über das Rechtsgestaltungsbegehren als Teilurteil bestätigt. Im Übrigen, somit im Umfang der Abweisung eines Mehrbegehrens von 24.586,06 EUR sA, werden die Urteile der Vorinstanze…
Text Entscheidungsgründe: Die Marktgemeinde F***** (in der Folge: Marktgemeinde) als Leasingnehmerin eines mit der Beklagten als Leasinggeberin im Jahr 2000 geschlossenen Vertrags trat mit Zessionsvertrag vom 19. 9. 2012, genehmigt durch Gemeinderatsbeschluss vom selben Tag (Blg ./A), der Klägerin sämtli…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen nicht vor: 1.1 Die Klägerin rügt, das Berufungsgericht habe sich unzulässigerweise über die Außerstreitstellung der Parteien hinweggesetzt, wonach es sich bei dem Vertrag zwischen der Marktgemeinde und…