Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 833,88 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 138,98 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit Mai 1996 Mieterin eines Geschäftslokals in dem der Beklagten gehörenden, jedenfalls vor 1918 errichteten Haus. Mitvermietet wurde auch die Gasetagenheizung, deren Instandhaltung und allfällig erforderliche Erneuerung aber vertraglich der Mieterin überbunden…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin , mit der sie ihr Ersatzbegehren weiter verfolgt, ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß § 3 Abs 1 MRG hat der Vermieter nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass …