JudikaturJustizRS0130808

RS0130808 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 2020

Öffentliche Urkunden (mit qualifizierter Beweiskraft) sind nur solche, die ein Beamter innerhalb der Grenzen seiner hoheitlichen Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet hat.

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5