Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der erst- und der drittbeklagten Partei Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert , dass (a) auch das Begehren auf Aufhebung der Erbengemeinschaft nach dem am ***** verstorbenen Dkfm. E***** K***…
Text Entscheidungsgründe: E***** K***** D***** starb am ***** ohne Hinterlassen einer letztwilligen Anordnung. Gesetzliche Erben sind die Witwe (Erstbeklagte) zu einem Drittel und die drei Kinder (Klägerin sowie Zweit und Drittbeklagter) zu je zwei Neunteln. Das Verlassenschaftsverfahren ist noch anhäng…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig , weil die Rechtslage in Bezug auf die Zivilteilung einer Verlassenschaft einer Klarstellung bedarf. Nur jene der Erstbeklagten und des Drittbeklagten ist auch berechtigt . 1. Mit dem Tod eines Erblassers, der mehrere Erben hinterlässt, entsteht zwischen diesen zunächs…