JudikaturJustizRS0130418

RS0130418 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2022

Der von § 153 StGB verlangte Vermögensnachteil muss unmittelbar durch den Missbrauch der Vertretungsbefugnis entstehen und nicht etwa erst durch eine zusätzliche Handlung des Machtgebers oder eines Dritten.

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