RS0130337 – OGH Rechtssatz
RS0130337 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird gleichzeitig mit einem (hier: auf 10 Jahre) befristeten Mietvertrag dem Mieter eine mit derselben Frist ausgestattete Kaufoption über das Mietobjekt eingeräumt, kann - mangels anderslautender Vereinbarung - im Falle einer berechtigten vorzeitigen Auflösung des Mietvertrags aus wichtigem Grund durch den Vermieter nicht angenommen werden, dass die Kaufoption über die Dauer des aufgelösten Mietvertrags hinaus Bestand haben soll.