Spruch I. Dem Rekurs der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten. II. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen über das Feststellungsbegehren werden dahin abgeändert, dass das Teil- und Zwis…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 1. 5. 2005 bis Ende Juli 2008 der Mieter einer als Schlosserei gewidmeten Lagerhalle als Teil eines Altbaus in Wien 6. Er ließ während seines Mietverhältnisses den ca 280 m 2 großen Bestandgegenstand umfassend generalsanieren und in eine Wohnung …
Rechtliche Beurteilung Die Revision und der Rekurs sind wegen der vom Berufungsgericht aufgezeigten erheblichen Rechtsfrage zulässig. Die Revision ist auch berechtigt. Der Rekurs ist nicht berechtigt. Der Übersicht halber wird das bisherige verfahrensrechtliche Schicksal der einzelnen Ansprüche zusammenfassend wie folgt s…