JudikaturJustizRS0129912

RS0129912 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2018

Streitigkeiten über einen Anspruch nach § 97 ABGB sind auch dann als nicht rein vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis anzusehen, wenn das Leistungsbegehren auf Geld lautet. Ein Versäumungsurteil ist daher nicht zulässig.

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