JudikaturJustizRS0129854

RS0129854 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Februar 2024

Eine Teilübertragung der Zuständigkeit bei Pflegschaftsverfahren mehrerer Kinder, die aus derselben Ehe oder Lebensgemeinschaft entstammen, ist in der Regel nicht zweckmäßig.

Entscheidungen
8