JudikaturJustizRS0129806

RS0129806 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2014

§ 104a StGB ist als Vorbereitungsdelikt (auch) zur gleichzeitig in Kraft getretenen Qualifikation des § 106 Abs 1 Z 3 StGB konzipiert und soll gezielt Verhaltensweisen im Vorfeld der eigentlichen Ausbeutung pönalisieren, und zwar unabhängig davon, ob es später zu der im Handlungszeitpunkt beabsichtigten Ausbeutung durch den Täter oder einen Dritten kommt.

Entscheidungen
3