JudikaturJustizRS0129732

RS0129732 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2018

Der Versicherer kann sich auch ohne Vertragsauflösung auf Leistungsfreiheit berufen, wenn er von der Verletzung der betreffenden vorvertraglichen Obliegenheit (Anzeigeobliegenheit) erst nach dem Versicherungsfall erfahren hat.

Entscheidungen
5