RS0129659 – OGH Rechtssatz
RS0129659 – OGH Rechtssatz
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Die Tragweite der Exekutionsbewilligung ist, auch wenn sie in Rechtskraft erwächst, auf die nach § 63 EO in den Exekutionsbewilligungsbeschluss aufzunehmenden Angaben beschränkt. Die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt des betriebenen Anspruchs, für den allein der Exekutionstitel maßgebend ist (So schon 3 Ob 48/95).