Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der Erstbeklagten die mit 1.987,67 EUR (darin 331,28 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 7. 2004 im Rahmen von jeweils auf ein Jahr befristeten, jährlich erneuerten und im Wesentlichen gleichlautenden Dienstverträgen im ***** Generalkonsulat in S***** beschäftigt. Sie verrichtete Sekretariatstätigkeiten und war zuletzt als Chefsekretärin des…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts einer Klarstellung bedarf. Sie ist jedoch nicht berechtigt. I. Die Vorinstanzen haben übereinstimmend und von den Parteien im Revisionsverfahren nicht in Frage gestellt das Vorliegen der inländischen Gerichtsbarkeit b…