JudikaturJustizRS0129078

RS0129078 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2019

Die Zuständigkeitsbegründung über die das Ermittlungsverfahren leitende Staatsanwaltschaft (§ 37 Abs 2 letzter Satz StPO) ist im bezirksgerichtlichen Verfahren unanwendbar, weil die diesbezügliche Bestimmung auf die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft am Sitz des Landesgerichts abstellt.

Entscheidungen
10