Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten * L* und * S* sowie aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen (also in den Freisprüchen) unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen zu I./A./, B./ und C./, demgemäß auch in den Strafaussprüchen beider Angeklagten, im Adhäsi…
Text Gründe: [1] Soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden relevant, wurden mit dem angefochtenen Urteil * S* und * L* jeweils des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (I./A./), darüber hinaus S* des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (I…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richten sich die von S* auf § 281 Abs 1 Z 3, 5, 5a StPO und von L* auf § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5 und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten. Zum amtswegigen Vorgehen: [4] Au s Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden überzeugte sich der Oberste Gerichtshof – in Übereinstimm…