JudikaturJustizRS0128866

RS0128866 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2022

Dem Interesse an der Urteilsveröffentlichung in einem Printmedium tut es keinen Abbruch, dass die Öffentlichkeit die Entscheidung auch im Rechtsinformationssystem des Bundes oder auf den Webseiten der obsiegenden Partei abrufen kann.

Entscheidungen
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