Spruch Die mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 26. Jänner 2021, GZ 5 P 8/13t 37, verfügte Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Bad Ischl wird nicht genehmigt.…
Text Begründung: [1] Die Eltern üben nach der Scheidung ihrer Ehe die Obsorge über den Minderjährigen gemeinsam aus. Der überwiegende Aufenthalt wurde bei der Mutter festgelegt, die in Wien wohnt. Am 22. 12. 2020 beantragte sie ua die „Herausgabe“ des Sohnes mit der Begründung, der Vater habe ihn ohne …
Rechtliche Beurteilung [4] 1. Gemäß § 111 Abs 1 JN kann das Pflegschaftsgericht seine Zuständigkeit einem anderen Gericht übertragen, wenn dies im Interesse des Minderjährigen oder sonstigen Pflegebefohlenen gelegen erscheint, insbesondere, wenn dadurch die wirksame Handhabung des pflegschaftsgerichtlichen Schutzes vora…