JudikaturJustizRS0128743

RS0128743 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann erwirkt der Mietkäufer nicht nur ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht für die Laufzeit des Vertrags, sondern auch eine Anwartschaft auf das Eigentum.

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