Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Berufungsurteil wird dahin abgeändert, dass das Zwischenurteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Entscheidungsgründe: Ein Versicherter der Klägerin erlitt bei einem Faschingsumzug am 12. Februar 2012 schwere Verbrennungen, aufgrund derer er am 7. März 2012 verstarb. Er trug damals ein sogenanntes „Zottlerkostüm“ (Muller Kostüm), welches aus Rupfensäcken hergestellt wurde und leicht brennbar wa…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig , weil die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, bereits die erstinstanzliche Verurteilung im Strafverfahren habe die Verjährungsfrist ausgelöst, obwohl dieser Schuldspruch wegen erheblicher Bedenken gegen die Beweiswürdigung zum Ursachenzusammenhang zwischen de…