Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.332,54 EUR (darin enthalten 222,09 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Beklagte ist Eigentümerin zweier Liegenschaften. Eine Rechtsvorgängerin der Klägerin nahm vor über 30 Jahren von den Rechtsvorgängern der Beklagten diese unbebauten Liegenschaften zur Errichtung und Betrieb eines Büros, Lagers und Betriebsgebäudes in Bestand. Die von ihr errich…
Rechtliche Beurteilung [6] 1. Gebäude sind grundsätzlich unselbständig und daher sonderrechtsunfähige Bestandteile der Liegenschaft, auf der sie errichtet werden (RIS Justiz RS0009946). Sonderrechtsfähig sind Superädifikate (§ 435 ABGB) als Gebäude, die nicht in der Absicht errichtet wurden, dauernd auf dem Grund zu bl…