Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.610,64 EUR (darin enthalten 268,44 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1994 als Angestellte bei Rechtsvorgängern der (im Jahr 2011 gegründeten) Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom 18. 9. 2008 wurde die Klägerin zum 31. 1. 2009 gekündigt, weil sie als Einzige der Mitarbeiter vor Vollendung des Regelpensionsalters stand. Da…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision zulässig, weil zum Bestehen eines allgemeinen Schadenersatzanspruchs aufgrund einer sozialwidrigen Kündigung nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sowie zur Frage, ob neben den Bestimmungen des Gleichbehand…