BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch§ 9

§ 9Dauer des Gesetzes.

Gesetze behalten so lange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber abgeändert oder ausdrücklich aufgehoben werden.

Entscheidungen
70
  • Rechtssätze
    10