Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 347, das ist die Stammeinlage der Baurechtseinlage EZ 349, sowie der Liegenschaft EZ 12, jeweils Grundbuch *****. Für die Beklagten ist auf der EZ 349 (Baurechtseinlage) je zur Hälfte das Baurecht einverleibt. Mit Gese…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs 1 BauRG ist der Baurechtsvertrag ein Rechtsverhältnis auf bestimmte Zeit, der Beendigungsgrund ist also durch Zeitablauf und nicht durch Kündigung definiert. Eine ausdrückliche Best…