Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass diese zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 6.840 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 4. 2007 binnen 14 Tagen zu bezahlen. Das Mehrbegehren, die beklagte Partei sei schuldig…
Text Entscheidungsgründe: Im Jahr 2002 beauftragte Dr. G***** L*****, ein Tierarzt, die beklagte Immobilienmaklerin mit der Vermittlung des Verkaufs seiner Liegenschaft in Altmünster samt dem darauf befindlichen Haus, das ca 1930 errichtet worden war. In der Osterwoche 2003 wandte sich der Kläger an die …
Rechtliche Beurteilung Hierzu wurde erwogen: 1. Die teilweise von ausufernder Polemik getragenen Revisionsausführungen zur behaupteten Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens stellen einen im Revisionsverfahren unzulässigen Versuch dar, die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts zu bekämpfen. Ein solcher Mangel läge nur d…