JudikaturJustizRS0128445

RS0128445 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2015

Einer subsidiären Regelung des grundsätzlich behördlich festgelegten Preises, den Netzbetreiber von Einspeisern für die Systemnutzung verlangen dürfen, in AGB für den Fall der Unwirksamkeit behördlicher Preisvorschriften steht weder ein gesetzliches Verbot, noch ‑ bei der hier gegebenen Vereinbarung eines angemessenen Entgelts ‑ Sittenwidrigkeit entgegen.

Entscheidungen
13