Spruch Der Beschluss des Bezirksgerichts Schwaz vom 30. November 2011, GZ 3 U 124/11v 4, verletzt § 30 Abs 1 StPO. Der Beschluss wird ersatzlos aufgehoben und dem Bezirksgericht Schwaz die Fortführung des Verfahrens aufgetragen.…
Text Gründe: Am 28. Oktober 2011 brachte die Staatsanwaltschaft Innsbruck beim Bezirksgericht Schwaz zu AZ 3 U 124/11v gegen Manuel B***** einen auf Verurteilung wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB gerichteten Strafantrag (ON 3) ein. Mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom …
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in der zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt, steht der Beschluss mit dem Gesetz nicht im Einklang. Das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB sieht als Strafdrohung die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o…