RS0127547 – OGH Rechtssatz
RS0127547 – OGH Rechtssatz
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Ein Antrag auf nachfolgende Prüfung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer vom Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB getroffenen vorläufigen Maßnahme ist zulässig. Eine solche Antragstellung schließt das Gesetz nicht aus, sie harmoniert mit der Sachkompetenz des Pflegschaftsgerichts nach § 109 Abs 1 JN und sichert die Möglichkeit wirksamer Beschwerde (Art 13 EMRK).