Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsgegner wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegner sind schuldig, dem Antragsteller die mit 408,67 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 68,11 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses *****. Der Antragsteller ist aufgrund des am 12. 12. 1978 abgeschlossenen Hauptmietvertrags Mieter der Wohnung Top Nr 6 in diesem Haus. Ihm wurde mietvertraglich die Benützung des im Haus vorhandenen Personenaufzuges vom Bestandgeber eingeräum…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig. Er ist jedoch nicht berechtigt. 1. § 16 MG idF der MGN 1974 BGBl 1974/409 erlaubte (mit Ausnahme über Wohnungen, die iSd § 3 Z 10 des Stadterneuerungsgesetzes mangelhaft ausgestattet waren) unter bestimmten, hier zugrundezulegenden Vo…