RS0127215 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch die Dereliktion von schlichtem Miteigentumsanteilen ist - so wie von Wohnungseigentum (5 Ob 197/02k) – unzulässig.
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Auch die Dereliktion von schlichtem Miteigentumsanteilen ist - so wie von Wohnungseigentum (5 Ob 197/02k) – unzulässig.