JudikaturJustizRS0127170

RS0127170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2021

Nach dem ersten Satz des § 922 Abs 2 ABGB ist die Frage, ob die Sache dem Vertrag entspricht, auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer aufgrund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder bestimmter dritter Personen (Hersteller, EWR-Importeur, Quasi-Hersteller), vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, erwarten kann.

Entscheidungen
4