Spruch 1. Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 2. Soweit die Vorinstanzen den Antrag, die Exekutionsverfahren 9 E 958/14f, 10 E 359/17d, 10 E 216/18a, 10 E 325/19g und 10 E 378/19a, jeweils des Bezirksgerichts Bregenz, einzustellen, ab…
Text Begründung: [1] Über die Rechtsvorgängerin der Erstantragstellerin und über die Zweitantragstellerin wurden rechtskräftig zahlreiche Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB wegen nicht erfolgter Offenlegung von Jahresabschlüssen im Firmenbuch verhängt. Zur Hereinbringung dieser Zwangsstrafen laufen beim Bez…
Rechtliche Beurteilung Zu 1. [5] 1.1. Der vom Rekursgericht gegen die Gesellschaften erhobene Vorwurf rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ist zwar nicht berechtigt: [6] Die Gesellschaften vertreten im Wesentlichen die Ansicht, sie seien für ihre durchgehende Weigerung, die Offenlegungsvorschriften einzuhalten, bei werte…