Spruch Art. 6 Abs. 1 EMRK - Systematisches Unterbleiben mündlicher Verhandlungen nach dem deutschen Rehabilitierungsgesetz. Zulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich der behaupteten Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig). Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMR…
Text Begründung: Sachverhalt: Der Vater des Bf. besaß ein pharmazeutisches Unternehmen in der sowjetischen Besatzungszone, das im Jahr 1946 und 1947 enteignet wurde, nachdem er von einem Verwaltungsorgan als »Nazi-Aktivist«, »Nazi-Verbrecher« und als eine »Person, welche vom Krieg profitierte« eingestuft…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptete eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) und Art. 10 EMRK (Recht auf freie Meinungsäußerung). Zur behaupteten Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (14) Der Bf. rügte, dass die innerstaatlichen Gerichte gegen sein Recht auf eine mündl…