RS0126786 – OGH Rechtssatz
RS0126786 – OGH Rechtssatz
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Zur Darstellung des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 8 StPO bedarf es bei einer zu Gunsten des Beschwerdeführers erfolgten Abweichung zwischen den dem Schuldspruch und dem Anklagetenor zu Grunde liegenden, einander überdeckenden Tatbildern eines Vorbringens, das plausibel macht, dass der Beschwerdeführer mit Blick auf den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt eine andere Verteidigungsstrategie gewählt hätte.