JudikaturJustizRS0126689

RS0126689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2011

Beim Anlagen‑Contracting betreibt der Contractor auf eigene Rechnung eine Energieerzeugungsanlage und stellt dem Kunden die Energie zur Verfügung. Abgerechnet wird die gelieferte Nutzenergie, wobei der Preis sich aus den Energiekosten, den Rückzahlungsraten für die geleisteten Investitionen sowie aus den Kosten für allfällige weitere Serviceleistungen des Contractors insbesondere im Zusammenhang mit Wartung, Instandhaltung und Betriebsmitteleinkauf zusammensetzt.