JudikaturJustizRS0126688

RS0126688 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2011

Contractingmaßnahmen sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, dass ein Unternehmer (Contractor) Energiesparmaßnahmen oder die Energieversorgung auf einer Liegenschaft des Kunden verwirklicht, wobei diese Maßnahmen durch die Bank des Contractors vorfinanziert worden und sich der Contractor aus den erwarteten Energieeinsparungen oder den zu lukrierenden Energiepreisen refinanziert. Wesentliches Element aller Contracting‑Verträge ist eine mehrjährige Laufzeit.