RS0126540 – OGH Rechtssatz
RS0126540 – OGH Rechtssatz
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Über ein Feststellungsbegehren in einem Konflikt zwischen Koppelfischereiberechtigten über die Nutzung des gemeinsamen Fischwassers und die damit zusammenhängenden Rechte ist infolge des engen inneren Zusammenhangs mit einem Streit über die Benützung einer gemeinschaftlichen Sache „unmittelbar“ zusammenhängenden Rechte und Pflichten iSd § 838a ABGB im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden.