Spruch Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 31. August 2010, GZ 4 Hv 77/10y 15, verletzt in der rechtlichen Unterstellung der Gernot P***** angelasteten Tat unter das im Versuchsstadium (§ 15 StGB) gebliebene Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB das Ges…
Text Gründe: Mit (seit 3. September 2010 rechtskräftigem) Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 31. August 2010, GZ 4 Hv 77/10y 15, wurde Gernot P***** des Vergehens der „versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB“ schuldig erkannt und hiefür…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, verletzt die Unterstellung der vom Schuldspruch erfassten Tathandlung unter den im Versuchsstadium (§ 15 StGB) verbliebenen Qualifikationstatbestand des § 84 Abs 1 StGB das Gesetz. Nac…