RS0126313 – OGH Rechtssatz
RS0126313 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Sind bei Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) die in der Bilanz ausgewiesenen, in Stammkapital umgewandelten Rücklagen nicht ausreichend werthaltig, besteht für die Gesellschafter gegenüber der GmbH dennoch keine Einlagenverpflichtung (zur realen Kapitalaufbringung) durch Zahlung des Fehlbetrags analog den Sacheinlagevorschriften (§§ 6a, 10, 10a GmbHG).