RS0126227 – OGH Rechtssatz
RS0126227 – OGH Rechtssatz
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Der Unterpächter, der den von ihm bewirtschafteten Kleingarten kauft, unterliegt weiterhin den Schutzbestimmungen des Kleingartengesetzes. Auf ihn kommt daher im Fall der Beendigung des Unterpachtvertrags auch die Bestimmung des § 16 Abs 1 KlGG zur Anwendung. § 1 Abs 3 KlGG stellt lediglich klar, dass der auf Eigengrund wirtschaftende Kleingärtner, der vertraglich nicht an einen Generalpächter gebunden ist, über die Bestimmungen der §§ 3 Abs 1, 15 Abs 3 und 18 leg cit hinaus vom Gesetz nicht betroffen ist.