§ 1
§ 1 — KBGG
§ 1 — KBGG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 103/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2016
Inkrafttretungsdatum
01. März 2017
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40182272
Zuletzt nach Updates gesucht am
Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
1. das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;
2. das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens;
3. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld;
4. der Partnerschaftsbonus.
Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens aus und umgekehrt.