Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, hinsichtlich beider Angeklagten in der zu Punkt II des Schuldspruchs erfolgten rechtlichen Unterstellung als Verbrechen der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB sowie demzufolge…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Magomed R***** und Amir M***** des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (II./), Magomed R***** überdies des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (I./) schuldig erkannt. Danach haben am 13. Juni 2009 in Graz I./ Magomed R***** allein mit dem Vo…
Rechtliche Beurteilung Zutreffend weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB nur dann anzunehmen ist, wenn das Tatopfer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einem Verhalten genötigt wird, das unmittelbar eine Vermögensschädigung herbeiführt (RIS Justiz RS0121847). Diese setzt vor…