RS0125996 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Das Verbot der Selbstbelastung ist auf ein Verfahren anwendbar in dem durch zwangsweise verabreichte Brechmittel erlangte Beweise verwendet werden. Der GH beachtet dabei die Art und Schwere des zur Erlangung des Beweises angewendeten Zwanges, das öffentliche Interesse an der Aufklärung und Bestrafung der Straftat, das Bestehen von Sicherungen in dem Verfahren und die Verwendung des so gewonnenen Materials. Jalloh gegen Deutschland