JudikaturJustizRS0125913

RS0125913 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2014

Zum grundbücherlichen Nachvollzug der in § 844 Satz 4 und 5 ABGB geregelten Folgen der Teilung eines herrschenden Guts für Grunddienstbarkeiten steht zwar der Weg einer Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG zur Verfügung. Lässt sich allerdings anhand des der bücherlichen Eintragung zugrundeliegenden  Servitutsbestellungsvertrags der reale Umfang des herrschenden Guts nicht eindeutig klären und damit nicht eindeutig bestimmen, hinsichtlich welcher Teile der herrschenden Liegenschaft das Recht begründet wurde, so können solche Fragen der Vertragsauslegung im Rahmen eines (erleichterten) Verfahrens nach § 136 GBG jedenfalls keiner Lösung zugeführt werden.

Entscheidungen
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