JudikaturJustizRS0125763

RS0125763 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2017

Die Bestimmung des § 49a ASGG erstreckt sich nicht auf arbeitnehmerähnliche Personen. Soweit diese als Unternehmer (hier: Tankstellenpächter) einem anderen Unternehmer gegenüberstehen, bemisst sich der Zinsenzuspruch nach § 1333 Abs 2 ABGB bzw § 352 UGB.

Entscheidungen
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