Spruch Der Revision der klagenden Partei wird teilweise Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Berufungsurteil wird nur hinsichtlich der Zinsen dahin abgeändert, dass es insgesamt - einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils des Ersturt…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb aufgrund eines im Juni 1996 abgeschlossenen Tankstellenvertrags ab 1. 7. 1996 eine Tankstelle der Beklagten. Er vertrieb in deren Namen und auf deren Rechnung Treibstoffe unter dem Markennamen „Jet“ und erbrachte Dienstleistungen der Autowäsche. Daneben betrie…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig (§ 502 Abs 1 ZPO), nur die Revision des Klägers ist teilweise berechtigt. In rechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass der Kläger in der Zeit vom 1. 7. 1996 bis 31. 1. 2007 eine Tankstelle der Beklagten betrieben hat. In dieser Eigenschaft verkaufte der Kläger im…